LWKG.
Gliederung
2. Abschnitt Organisation § 12 Konstituierung der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
§ 15 § 15*) Kammerorgane
Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:
a) die Vollversammlung,
b) die Sektionsversammlung der Land- und Forstwirte,
c) die Sektionsversammlung der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer,
d) der paritätische Ausschuss,
e) der Kontrollausschuss,
f) das Präsidium,
g) der Präsident,
h) die Wahlkommission.
*) Fassung LGBl.Nr. 58/2017
§ 25 LWKG. · LWKG. · Landwirtschaftskammergesetz
§ 25 § 25*) Geschäftsordnung
…1) Die Organe der Kammer gemäß § 15 lit. a bis f werden von ihren Vorsitzenden nach Bedarf, soweit nichts anderes bestimmt ist, zumindest aber einmal jährlich, zu Sitzungen einberufen. (2) Die…
§ 25a § 25a Videokonferenzen, Umlaufbeschlüsse
…1) Sitzungen der Kammerorgane gemäß § 15 lit. a bis f oder deren Ausschüsse können auf Anordnung ihres jeweiligen Vorsitzenden auch in Form einer Videokonferenz stattfinden. Der Vorsitzende hat bei seiner Entscheidung…
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