§ 87 Außerkrafttreten
In Kraft seit 28. September 2005
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 1971, LGBl. Nr. 31, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2001, außer Kraft.
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