§ 69 Bericht an die Landeswahlbehörde
In Kraft seit 28. September 2005
Up-to-date
Hierauf hat die Kreiswahlbehörde der Landeswahlbehörde das endgültig ermittelte Ergebnis im Wahlkreis in der nach § 65 Abs. 3 gegliederten Form auf die schnellste Art (Sofortmeldung) bekannt zu geben.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden