LandesrechtSteiermarkLandesesetzeLandwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005§ 10

§ 10Frist zur Bestellung der ständigen Vertreter und der Stellvertreter der Wahlleiter, Angelobung und Wirkungskreis der Wahlleiter

In Kraft seit 18. Dezember 2024
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