Eine Förderung in Form einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 200 Euro pro Person ist jenen volljährigen Personen einmalig zu gewähren, die im Monat April 2022 in die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice für das Bundesland Wien oder der Landesgeschäftsstelle Wien gemäß § 44 AlVG fallen und in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine oder mehrere der folgenden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erfüllen:
1. Arbeitslosengeld gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 AlVG;
2. Notstandshilfe gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 AlVG;
3. eine Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 AlVG;
4. ein Umschulungsgeld gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 AlVG.
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