Eine Förderung in Form einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 200 Euro pro Person ist jenen volljährigen Personen einmalig zu gewähren, die im Monat April 2022 im Gebiet der Stadt Wien ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG oder für das Gebiet der Stadt Wien eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG haben und in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine der folgenden Leistungen erfüllen:
1. eine Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG;
2. eine Ausgleichszulage gemäß § 149 GSVG;
3. eine Ausgleichszulage gemäß § 140 BSVG;
4. eine Ergänzungszulage gemäß § 30 PO 1995;
5. eine von der ÖBB-Holding AG oder von dieser beauftragten Gesellschaft oder Einrichtung für die Pensionsangelegenheiten (§ 52a Abs. 1 Bundesbahngesetz) auszuzahlende bzw. zu verrechnende Ergänzungszulage gemäß § 24 BB-PG;
6. eine von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) auszuzahlende bzw. zu verrechnende Ergänzungszulage gemäß § 26 PG. 1965.
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