LandesrechtWienLandesesetzeWiener Wohn- und Energieunterstützungsgesetz§ 31

§ 31Wiener Wohnunterstützungspauschale bei Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Leistungen der Krankenversicherung nach § 41 AlVG

In Kraft seit 14. Juli 2023
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