Zur finanziellen Unterstützung und Entlastung von Personen bei der Bestreitung der gestiegenen Wohnkosten sowie der Teuerung werden folgende Förderungen vom Land Wien vorgesehen:
1. eine Förderung als Wiener Wohnbonus (§§ 23 bis 26);
2. eine Förderung als Wiener Wohnunterstützungspauschale (§§ 27 bis 33);
3. eine Förderung als Wiener Wohnungssicherung Plus (§ 34).
Die Förderungen werden vom Land Wien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt und auf diese besteht kein Rechtsanspruch.
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