Die finanziellen Erfordernisse der Landwirtschaftskammer werden gedeckt:
a) durch Beiträge der Kammerzugehörigen (§ 3),
b) durch Einnahmen aus eigenen Vermögensobjekten, Einrichtungen und Veranstaltungen und aus der Beteiligung an solchen,
c) durch allfällige Zuwendungen des Bundes, der Stadt Wien oder anderer Rechtsträger.
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