Wenn die Jagd in einem Jagdgebiete derart ausgeübt wird, daß die Entwertung der Jagd in diesem oder in einem angrenzenden Jagdgebiete droht, kann der Magistrat einen Höchstabschuß für bestimmte Wildarten, gegebenenfalls nach Alter und Geschlecht getrennt, festsetzen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise