§ 115 Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission — Wiener Jagdgesetz
Gliederung
VI. Jagd- und Wildschaden
B. Verfahren Schiedskommission
§ 115 Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission
Gegen die Entscheidung der Kommission steht die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen.
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