§ 15 Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen — Wiener Nationalparkgesetz
Gliederung
4. ABSCHNITT Organisation des Nationalparks Donau-Auen und Behörden
§ 15 Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen
Rückverweise
Die Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen erfolgt durch die Nationalpark Donau-Auen GmbH nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, LGBl. für Wien Nr. 7/1997.
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