LandesrechtWienLandesesetzeWiener Pflanzenschutzmittelgesetz§ 11b

§ 11bBehörden

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

(1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.

(2) Gegen die Entscheidungen der Behörde steht den Parteien die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen.

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