Eine Förderung kann erfolgen durch
1. Geldleistungen (z. B. in Form von nicht rückzahlbaren Zinsen-, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüssen, nicht rückzahlbaren Geldzuschüssen, zinsenfreie Darlehen, Direktzahlungen),
2. Dienst- und Sachleistungen (z. B. in Form von Beratung, Schulung und Forschung).
Keine Verweise gefunden
Rückverweise