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Übertragung der Vollziehung auf dem Gebiet der Straßenpolizei an die Landespolizeidirektion Wien
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. September 2012
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§ 2 — Übertragung der Vollziehung auf dem Gebiet der Straßenpolizei an die Landespolizeidirektion Wien
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Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1961 in Kraft.
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