LandesrechtWienLandesesetzeWiener Agrarbehördengesetz§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Die im § 2 genannten Angelegenheiten werden vom Amt der Wiener Landesregierung unter der Bezeichnung „Amt der Wiener Landesregierung als Agrarbehörde“ besorgt.

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