LandesrechtWienLandesesetzeWiener Ehrenzeichengesetz§ 1

§ 1

In Kraft seit 30. Oktober 2010
Up-to-date

Personen, die sich hervorragende Verdienste um das Land Wien durch öffentliches oder privates Wirken erworben haben, können durch die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien geehrt werden.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden