LandesrechtWienLandesesetzeWiener Bezügegesetz 1995§ 26

§ 26

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

(1) Dem Bezirksvorsteher gebührt ein monatlicher Bezug, der 115% des Gehaltes eines Beamten der Gemeinde Wien der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, beträgt.

(2) Dem Bezirksvorsteher gebührt zum Bezug ein monatlicher Auslagenersatz. Der Auslagenersatz beträgt 25% des (ungekürzten) Bezuges gemäß Abs. 1.

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