(1) Zur Erstellung der Strategischen Lärmkarten und Konfliktpläne sind die Lärmimmissionen anhand der Lärmindizes L den und L night zu bewerten.
(2) In den Strategischen Lärmkarten und Konfliktplänen ist der Mittelwert der Lärmimmissionen im jeweils vorangegangen Kalenderjahr darzustellen.
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