Um das Verhältnis zwischen unzumutbarer Belastung und L den bzw. L night für Straßenverkehrslärm und für Lärm von Gebieten für industrielle Tätigkeiten zu bewerten, werden als Grundlage für die Aktionsplanung nachfolgende Schwellenwerte festgelegt:
– Als Schwellenwert für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen gilt ein L den von 60 dB und ein L night von 50 dB.
– Als Schwellenwert für die Beurteilung von Industriegeräuschen gilt ein Lden von 55 dB und ein Lnight von 45 dB.
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