(1) Die Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwald erfolgt durch die Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H., im Folgenden kurz Gesellschaft genannt.
(2) Die Aufgaben der Gesellschaft dienen der Umsetzung der im § 1 enthaltenen Ziele. Aufgaben der Gesellschaft sind insbesondere:
1. der Betrieb und die Weiterentwicklung des Biosphärenparks Wienerwald im Sinne der Zielsetzungen des § 1 Abs. 2;
2. die offizielle Repräsentation des Biosphärenparks Wienerwald, insbesondere die Kontaktpflege mit den Stellen der UNESCO, dem nationalen MAB Komitee, in- und ausländischen Biosphärenreservaten und anderen nationalen und internationalen Institutionen sowie den Gebietskörperschaften;
3. die Erstellung eines Leitbildes für den Biosphärenpark Wienerwald unter Berücksichtigung vorhandener Stadt- und Regionalentwicklungspläne;
4. die Mitarbeit an bzw. die Erstellung von weiter führenden Konzepten (wie etwa für den Tourismus oder das Offenland) sowie die laufende Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung;
5. die Koordinierung des Naturraummanagements und erforderlichenfalls die Erstellung von Konzepten dazu;
6. die Koordinierung und Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung und der laufenden Umweltbeobachtung (Monitoring);
7. die Initiierung, Unterstützung und Durchführung von Projekten im Sinne der Zielsetzungen des § 1 Abs. 2;
8. die Koordinierung sowie Durchführung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;
9. der Aufbau und die Betreuung von Partizipationsinstrumenten und -prozessen;
10. die Entwicklung und Koordination der biosphärenparkbezogenen Bildungsarbeit sowie der Besucherinformation und -betreuung;
11. die Erstellung eines Konzeptes zur Kennzeichnung des Biosphärenparks Wienerwald;
12. die Erstellung eines Konzeptes zur Verwendung und Verwertung der beim Patentamt registrierten Wort-Bildmarke für den Biosphärenpark Wienerwald.
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