Zur Snowboardführerausbildung dürfen nur Personen zugelassen werden, die
1. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind und unter Bedachtnahme auf ihr Vorleben die erforderliche Verlässlichkeit besitzen,
2. ein Prüfungszeugnis über die Diplomsnowboardlehrerausbildung (§ 12) oder ein gleichwertiges, gemäß §§ 20 und 21 anerkanntes Prüfungszeugnis vorlegen,
3. sich in einem Ausbildungslehrgang die für die Tourenführung erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Alpinistik angeeignet haben und
4. eine ausreichende Alpinpraxis durch Vorlage von bestätigten Tourenberichten nachweisen können.
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