§ 3 Persönliche Voraussetzungen für die Erteilung von Tanzunterricht — Wiener Tanzschulgesetz 1996
Gliederung
Teil 1
II. Abschnitt Tanzlehrbefugnis und Voraussetzungen
§ 3 Persönliche Voraussetzungen für die Erteilung von Tanzunterricht
Rückverweise
Die persönlichen Voraussetzungen sind:
1. die Eigenberechtigung,
2. die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Angehörigkeit eines Staates gemäß § 17,
3. die Zuverlässigkeit (§ 4) und
4. der Nachweis der Befähigung (§ 5) oder die Anerkennung der Berufsqualifikation (§§ 16 ff).
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