Die Konservatorium Wien GmbH hat dem Magistrat jedenfalls den gesamten anfallenden Aufwand, wie insbesondere den Aktivitätsaufwand für die ihr zugewiesenen Bediensteten, den Aufwand für Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie den Personalverrechnungsaufwand zu ersetzen. Der Magistrat hat im Streitfall die Höhe des zu ersetzenden Aufwandes mit Bescheid vorzuschreiben.
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