(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, frühestens jedoch mit 1. Oktober 2013, in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab seiner Kundmachung auch vor dessen Wirksamkeit erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise