LWG
Gliederung
2. Abschnitt Wahlbehörden § 7*) Gemeinsame Bestimmungen
§ 9 § 9*) Bezirkswahlbehörde
(1) Am Sitz jeder Bezirkshauptmannschaft wird eine Bezirkswahlbehörde eingesetzt, die aus dem Bezirkshauptmann oder dem von ihm aus dem Kreis der rechtskundigen Bediensteten des Amtes bestellten ständigen Stellvertreter als Vorsitzendem und neun Beisitzern besteht.
(2) Die Mitglieder der Bezirkswahlbehörde dürfen nicht gleichzeitig einer Gemeindewahlbehörde angehören.
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2007, 36/2009, 35/2024
§ 9 LWG · LWG · Landwirtschaftsgesetz 1992
§ 9 Bericht zur Entwicklung und Situation der Landwirtschaft
(1) Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat bis 15. September eines jeden Jahres dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen, der die Entwicklung und wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr enthält (Grüner Bericht). (2) Der Grüne Bericht ha…
§ 8 Aufgaben der Kommission
…für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter Bedachtnahme auf die Ziele des § 1 und 2. Mitwirkung bei der Erarbeitung des Berichtes gemäß § 9 über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr (Grüner Bericht). (2) Die Kommission hat alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen heranzuziehen, wobei ihr…
§ 11 Inkrafttreten und Vollziehung
… 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1995 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung, § 3 sowie § 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1995 mit 1. Jänner 1995 in Kraft. (1b) Die §§ 1, 2, 4…
§ 23 LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 23 § 23*) Wählerverzeichnis
…gemäß Abs. 5 ist eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht nicht zulässig. (7) Auf die zu Beginn des Einsichtszeitraumes nach den Vorschriften des Wählerkarteigesetzes ( §§ 9 bis 11) noch nicht entschiedenen Berichtigungsanträge gegen die Wählerkartei sind die vorstehenden Bestimmungen der Abs. 4 bis 6 anzuwenden. (8) Der Bürgermeister hat den wahlwerbenden…
§ 11 § 11*) Bestellung der Wahlbehörden
…des Landes im Internet ( § 4 ALReg-G), jene der Mitglieder der Bezirkswahlbehörden mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal der betreffenden Bezirkshauptmannschaften im Internet ( § 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes) und jene der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal der betreffenden Gemeinden im Internet (§ 32e des Gemeindegesetzes…
§ 58 § 58*) Niederschrift und Wahlakt der Bezirkswahlbehörde, Kundmachung der Ergebnisse des ersten Ermittlungsverfahrens
…Wahl unanfechtbar feststeht. (7) Die Bezirkswahlbehörde hat im Amtsblatt für das Land Vorarlberg und mindestens eine Woche auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen ( § 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes): a) die Feststellungen nach § 55c Abs. 1 lit. a bis d , b) die Namen der im ersten Ermittlungsverfahren gewählten Abgeordneten und Ersatzmitglieder…
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