LWG
Gliederung
6. Abschnitt Abstimmungsverfahren, Ermittlungs- und Überprüfungsverfahren bei den Sprengel- und Gemeindewahlbehörden § 33*) Festsetzung der Wahllokale und der Wahlzeiten
§ 55a § 55a*) Prüfung der zur brieflichen Stimmabgabe verwendeten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörde
(1) Der Leiter der Bezirkswahlbehörde hat unter Verwendung des Zentralen Wählerregisters nach Erhalt der Wahlkarten nach § 55 Abs. 3 diese anhand des auf ihnen aufscheinenden Barcodes oder QR-Codes zu erfassen sowie die zur brieflichen Stimmabgabe verwendeten Wahlkarten des eigenen Wahlbezirks auf ihre Vollzähligkeit zu prüfen und im Sinne des Abs. 2 lit. a bis c vorzusortieren. Anschließend sind die Wahlkarten bis zur Prüfung (Abs. 2) zu verwahren.
(2) Die Bezirkswahlbehörde hat die Wahlkarten dahingehend zu prüfen, ob
a) die Wahlkarte zugeklebt und unversehrt ist; versehrt ist die Wahlkarte, wenn sie derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann,
b) die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte (§ 45a Abs. 2 zweiter Satz) vom Wahlberechtigten abgegeben wurde und
c) die Wahlkarte dem Wahlberechtigten eindeutig zugeordnet werden kann.
(3) Wahlkarten, die die Voraussetzungen nach Abs. 2 nicht erfüllen, sind auszuscheiden.
*) Fassung LGBl.Nr. 23/2008, 36/2009, 61/2012, 25/2019, 35/2024
§ 45a LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 45a § 45a*) Briefliche Stimmabgabe
…der Gemeinde beim Gemeindeamt eingelangten und in einem Wahllokal während der Wahlzeiten oder bei einer besonderen Wahlbehörde abgegebenen Wahlkarten ist die Bezirkswahlbehörde zuständig ( §§ 55a und 55b). *) Fassung LGBl.Nr. 23/2008, 61/2012, 25/2019, 35/2024…
§ 55b § 55b*) Stimmenzählung durch die Bezirkswahlbehörde
…1) Nach Abschluss des Vorganges gemäß § 55a öffnet die Bezirkswahlbehörde die nach dieser Prüfung einzubeziehenden Wahlkarten und entnimmt die darin enthaltenen Wahlkuverts. Enthält eine Wahlkarte mehr als ein, kein, ein nichtamtliches oder…
§ 58 § 58*) Niederschrift und Wahlakt der Bezirkswahlbehörde, Kundmachung der Ergebnisse des ersten Ermittlungsverfahrens
…allfällige Feststellungen gemäß § 54 Abs. 1 , d) die Feststellungen gemäß § 54 Abs. 2 lit. a bis e, e) die Zahl der gemäß § 55a Abs. 2 zu prüfenden Wahlkarten, die zur brieflichen Stimmabgabe verwendet worden sind; ergibt die Prüfung nach § 55a Abs. 1 , dass die Wahlkarten…
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