LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandtagswahlgesetz6. Abschnitt Abstimmungsverfahren, Ermittlungs- und Überprüfungsverfahren bei den Sprengel- und Gemeindewahlbehörden § 33*) Festsetzung der Wahllokale und der Wahlzeiten§ 53b

§ 53b§ 53b*) Zusammenrechnung der Wahlergebnisse der Wahlbezirke, vorläufige Verteilung der Mandate auf die Parteien

In Kraft seit 17. August 2012
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