LWG
Gliederung
6. Abschnitt Abstimmungsverfahren, Ermittlungs- und Überprüfungsverfahren bei den Sprengel- und Gemeindewahlbehörden § 33*) Festsetzung der Wahllokale und der Wahlzeiten
§ 46 § 46*) Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024
§ 73 LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 73 § 73*) Strafen
…5 und 6 bezeichneten Verbote zuwiderhandelt, e) den Anordnungen des Wahlleiters keine Folge leistet (§ 38 Abs. 3), f) unbefugt auf Wahlkuverts Zeichen anbringt ( § 46 ), g) den Stimmzettel ausfüllt, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass er dabei beobachtet wird, h) einen Wahlberechtigten beim Ausfüllen des Stimmzettels in der Absicht…
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