§ 26 § 26*)Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 37/2024
In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date
Art. V des Gesetzes über eine Änderung des Dienstrechtes der Landes- und Gemeindebediensteten – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 37/2024, tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024
Rückverweise
LVwG-G · Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 5 § 5*)Unabhängigkeit, Ende des Amtes
…durch a) Ablauf jenes Monats, in dem das Mitglied das 68. Lebensjahr vollendet; mit diesem Zeitpunkt tritt ein Mitglied nach § 17 Abs. 1 von Gesetzes wegen in den Ruhestand und endet das Dienstverhältnis eines Mitgliedes nach § 17 Abs. 2 von Gesetzes wegen, b) Erklärung des Mitgliedes nach § 17…