§ 6 § 6
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Die Einreihung der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II in die Entlohnungsgruppen wird in der Anlage zu diesem Gesetz bestimmt.
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 6 § 6
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Anl. 1
…Anlage zu § 6 1. Entlohnungsgruppe p1 Anstellungserfordernisse: 1.1 Allgemeine Bestimmungen 1.1.1 Erlernung eines Lehrberufes und Verwendung im erlernten Lehrberuf als Partieführer, als Spezialarbeiter in besonderer Verwendung oder als…
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