§ 49e § 49e
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Dem Vertragsbediensteten ist auf Antrag eine Freistellung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen unter sinngemäßer Anwendung von § 51a NÖ LBG zu gewähren.
Rückverweise
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 27 § 27
…Antrag abweichend von Abs. 1 bis auf ein Viertel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vom Dienst freigestellt werden (Pflegeteilzeit). Auf die Pflegeteilzeit sind die Bestimmungen des § 49e in Verbindung mit 51a NÖ LBG über die Freistellung zur Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen sinngemäß anzuwenden. Während der Pflegeteilzeit ist eine weitere Änderung des Ausmaßes…