Die Bestimmungen des § 48 NÖ LBG über die Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
Rückverweise
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 48 § 48
…Die Bestimmungen des § 48 NÖ LBG über die Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.…
§ 69 § 69
…und der Dienstzulagen § 45 Vergütung für Mehrdienstleistung § 46 Ansprüche bei Dienstverhinderung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L § 47 Ferien und Urlaub § 48 Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L § 92c Abfertigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L (4) Vertragslehrer sind in das Entlohnungsschema II L einzureihen…