Dem Vertragsbediensteten gebührt eine Urlaubsabgeltung unter sinngemäßer Anwendung von § 93 NÖ LBG.
Rückverweise
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 71 § 71
…dieses Gesetzes bestehende Dienstverträge, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gelten als Verträge im Sinne dieses Gesetzes. (2) Art. I Z 10 LVBG-Novelle 1986 gilt nur für Vertragsbedienstete, die im Zeitpunkt der Kundmachung der LVBG-Novelle 1986 dem Dienststand angehören. (3) (entfällt) (4) Für die Ermittlung des…
§ 69 § 69
…Vorrückung, Stichtag § 31 Überstellung § 36 Nebengebühren Abs. 1 hinsichtlich des Anspruches auf Mehrdienstleistungsentschädigung § 43 Erholungsurlaub § 44 Ausmaß des Erholungsurlaubes § 45 Abfindung für den Erholungsurlaub § 46 Entschädigung für den Erholungsurlaub § 47 Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub und auf Abfindung § 49 Abs. …