Der Anspruch auf Geldleistungen nach diesem Gesetz verjährt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht wird, nachdem die anspruchsbegründende Leistung erbracht worden oder der anspruchsbegründende Aufwand entstanden war. Hiebei sind die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes über die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung anzuwenden. Das Recht auf Rückforderung zu Unrecht entrichteter Leistungen verjährt nach drei Jahren ab ihrer Entstehung. Was trotz Verjährung geleistet worden ist, kann nicht zurückgefordert werden.
§ 89b Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 89b § 89b
…davon gebührt die Marktzulage aliquot, wenn ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Bgld. MVKG , auf Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Betreuung eines Kindes ( § 42 LVBG 2013 iVm § 62 LBDG 1997 ), Pflegeteilzeit ( § 42 LVBG 2013 iVm § 64a LBDG 1997 ) und Wiedereingliederungsteilzeit ( § 44a ) besteht…
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