§ 39 § 39
In Kraft seit 30. Januar 2024
Up-to-date
Die Bestimmung des § 66 NÖ LBG, LGBl. 2100, findet auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
Rückverweise
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 71 § 71
…dieses Gesetzes bestehende Dienstverträge, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gelten als Verträge im Sinne dieses Gesetzes. (2) Art. I Z 10 LVBG-Novelle 1986 gilt nur für Vertragsbedienstete, die im Zeitpunkt der Kundmachung der LVBG-Novelle 1986 dem Dienststand angehören. (3) (entfällt) (4) Für die Ermittlung des…
§ 18 § 18
…Die Bestimmungen des § 39 NÖ LBG über die Nebenbeschäftigung sowie die außergerichtliche Abgabe von Sachverständigengutachten, finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.…