§ 18 § 18
In Kraft seit 17. August 2021
Up-to-date
Die Bestimmungen des § 39 NÖ LBG über die Nebenbeschäftigung sowie die außergerichtliche Abgabe von Sachverständigengutachten, finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
Rückverweise
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 63 § 63
…sich weigert, seine Dienstverrichtungen ordnungsgemäß zu versehen oder sich dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten zu fügen; e) wenn der Vertragsbedienstete eine unzulässige Nebenbeschäftigung gemäß § 18 ausübt und er diese Beschäftigung trotz Weisung gemäß § 18 in Verbindung mit § 39 Abs. 6 NÖ LBG nicht aufgibt; f…