§ 18 § 18
In Kraft seit 17. August 2021
Up-to-date
Die Bestimmungen des § 39 NÖ LBG über die Nebenbeschäftigung sowie die außergerichtliche Abgabe von Sachverständigengutachten, finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden