Ist eine Entscheidung von der Beantwortung von Fragen abhängig, die in das Gebiet ärztlichen Fachwissens fallen, hat sich der Vertragsbedienstete durch einen vom Dienstgeber bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 17 § 17
…§ 17 Ärztliche Untersuchung Ist eine Entscheidung von der Beantwortung von Fragen abhängig, die in das Gebiet ärztlichen Fachwissens fallen, hat sich der Vertragsbedienstete durch einen vom…
§ 70c § 70c
…Bedacht zu nehmen. (3) Zuordnungen gemäß § 70a Abs. 2 und 3 haben vor Erlassung der für die jeweilige Verwendung gemäß § 17 NÖ LBG vorgesehenen Verordnung mit der Auflage zu erfolgen, dass die Dienstprüfung innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Kundmachung dieser Verordnung abzulegen ist. Vor…
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