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Der Vorarlberger Landesausschuß, der vom Kommandierenden General der französischen Besatzung in Vorarlberg mit Dekret vom 24. Mai 1945 als provisorische Oberste zivile Verwaltungsbehörde eingesetzt wurde, übt vorläufig die Funktionen, die nach der Vorarlberger Landesverfassung 1923 der Landesregierung und dem Landtag übertragen sind, aus.
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