§ 2 Begriffe — Tierzuchtgesetz
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich und Ziel
§ 2 Begriffe
Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe sind, soweit sie in der EU-Tierzuchtverordnung vorkommen, im Sinne dieser Verordnung zu verstehen.
…2024, GZ 4 R 110/24k-47, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wels vom 20. Juni 2024, GZ 2 Cg 64/23y-38, abgeändert wurde, den Beschluss gefasst: I. Das mit Beschluss vom 16. April 2025, 3 Ob…
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