Rückverweise
Ausnahmebewilligungen gemäß Art. 19 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1 und 2, Art. 32 Abs. 3 und 4 sowie Anhang II Teil I Kapitel III Punkt 2. der EU-Tierzuchtverordnung ergehen mit Bescheid der Behörde.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…