(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik ist Produktinformationsstelle für das Bauwesen im Sinne von Art. 10 der Verordnung (EU) 305/2011.
(2) Das Österreichische Institut für Bautechnik ist Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) 305/2011.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2023, 10/2025
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