(1) Art. LXVI des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 3 Abs. 2 lit. a und 2a sowie 25, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend die §§ 3 Abs. 2 lit. a und 2a sowie 25 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
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