(1) Die Bestimmungen des Gesetzes über eine Änderung des Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 40/2019, treten am 1. Juli 2019 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund des § 2 Abs. 8, in der Fassung des Gesetzes über eine Änderung des Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 40/2019, können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens am1. Juli 2019 in Kraft treten.
*) Fassung LGBl.Nr. 40/2019, 24/2021
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