§ 2 § 2 Erklärung zur Tourismusgemeinde — Tourismusgesetz
Gliederung
I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Förderung des Tourismus
§ 2 § 2 Erklärung zur Tourismusgemeinde
Rückverweise
Gemeinden, in denen der Tourismus von besonderer Bedeutung ist oder die sich die Förderung des Tourismus in besonderem Maße zur Aufgabe machen, können durch Beschluss der Gemeindevertretung zu Tourismusgemeinden erklärt werden.
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