(1) Dieses Gesetz tritt drei Monate nach der Kundmachung in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits ab Kundmachung dieses Gesetzes erlassen, frühestens jedoch mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Art. LXXVI des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
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