§ 36 — Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Gliederung
IV. Hauptstück Ausübungsvoraussetzungen für den Betrieb von Netzen
2. Abschnitt Verteilernetze § 36 Erfordernis der Konzession
§ 36
Rückverweise
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession. Diese berechtigt zum Netzbetrieb innerhalb eines örtlich umschriebenen bestimmten Gebietes.
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