§ 48 — Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind, mit Ausnahme des § 42 Abs. 3, solche des eigenen Wirkungsbereiches.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2012, 44/2013, 67/2019
…Zuspruch von Aufwandersatz an die mitbeteiligte Partei für deren „Revisionsbeantwortung“ nicht in Betracht (vgl. § 47 Abs. 3, § 48 Abs. 3 Z 2 und § 51 VwGG ; vgl. ferner VwGH 26.8.2025, Ra 2024/10/0126 , mit…
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