§ 22 — Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
Rückverweise
Die Landesregierung ist wissenschaftliche Behörde im Sinne des § 13 Abs. 3 des Artenhandelsgesetzes.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2012
…an der Anschrift der Revisionswerberin am 21. November 2022 und nach Verständigung über die Hinterlegung bei der Zustellbasis mit Beginn der Abholfrist am 22. November 2022 hinterlegt. 1.3. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2022 erhob die Revisionswerberin Beschwerde gegen den vorgenannten Bescheid. 2.1. Das Verwaltungsgericht…