*) Fassung LGBl.Nr. 12/2010, 40/2011, 58/2016
(1) Die Landesregierung hat vor der Erlassung von Verordnungen den Schilehrerverband zu hören. Den Standortgemeinden ist ein Anhörungsrecht in folgenden Fällen einzuräumen:
§ 4 – Bewilligungspflicht, Voraussetzungen –
§ 5 Abs. 3 – Name der Schischule, Standort –
§ 13 Abs. 4 – Gruppeneinteilung, Schigelände –
§ 36 Abs. 3 letzter Satz – Aufsicht durch den Schilehrerverband –.
Die Schischulen des Standortes sind in nachstehendem Fall zu hören:
§ 13 Abs. 3 und 4 – Gruppeneinteilung, Schigelände –.
(2) Der Schilehrerverband hat vor der Bestellung des Leiters einer Schischule nach § 7 Abs. 3 die Standortgemeinden zu hören.
(3) In Verfahren nach den folgenden Bestimmungen hat die Behörde ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Monaten nach Antragstellung und Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Bescheid zu erlassen, wobei der Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, zu dem der Antragsteller beabsichtigt, seine Tätigkeit in Vorarlberg aufzunehmen:
§ 3b – Voraussetzungen für die Konzession –
§ 4 – Bewilligungspflicht, Voraussetzungen –
§ 28 – Anerkennung von Prüfungen und Ausbildungen –
§ 29 – Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Union – .
Wird ein Antrag nach den §§ 3b oder 4 gestellt, über den erst nach Anerkennung gemäß den §§ 28 oder 29 dieses Gesetzes oder nach § 20 des Landes-Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetzes entschieden werden kann, sind beide Verfahren längstens innerhalb dieser Frist zu erledigen.
(3a) Die Übermittlung von Unterlagen gemäß Abs. 3 ist nicht erforderlich, soweit die zu beweisenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse durch Einsicht in die der Behörde zur Verfügung stehenden elektronischen Register festgestellt werden können.
(4) In den Verfahren nach § 29 hat die Behörde den Eingang des Antrages innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.
(5) Der Schilehrerverband kann rückständige Mitgliedsbeiträge im Verwaltungswege einbringen.
*) Fassung LGBl.Nr. 1/2008, 12/2010, 40/2011, 44/2013, 18/2015, 58/2016, 4/2020, 4/2022
Keine Verweise gefunden
Rückverweise